Kosten nach dem RVG

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt sich nach Gebührentabellen in Abhängigkeit vom konkreten Streitwert Ihrer Angelegenheit. Ist Ihnen der (ungefähre) Streitwert in Ihrer Angelegenheit bekannt, können Sie sich einen konkreten Kostenüberblick mittels eines sog. Prozesskostenrechners im Internet verschaffen.

Einen Prozesskostenrechner können Sie
hier finden.

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter

+49 (0) 9574/ 654 75 - 0 

oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
kanzlei@rae-benecke.de
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