Der Einheitswert in der Landwirtschaft spielt beim Erbe zentrale Rolle

 

Wird landwirtschaftlicher Grundbesitz vererbt, dient der Einheitswert als Grundlage für die steuerliche Bewertung des Erbes und kann erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben.
Für Erben ist es relevant, wie sich der Einheitswert auf ihre Steuerlast auswirkt und welche Begünstigungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten. Auch Landwirte, die ihren Hof gezielt innerhalb der Familie weitergeben möchten, sollten sich frühzeitig mit dem Thema befassen.

Da landwirtschaftlicher Besitz oft über Generationen weitergeführt wird, sind Fragen zur Bewertung und steuerlichen Behandlung von großer Bedeutung, denn Unklarheiten, Fehler und Versäumnisse können zu unnötigen Steuerbelastungen oder Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Deshalb lohnt es, sich mit dem Einheitswert im Erbfall frühzeitig auseinanderzusetzen.

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles zum Thema Einheitswert beim Erbe in der Landwirtschaft.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Erbsache. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Unser Rechtsanwalt für landwirtschaftliches Erbrecht ist für Sie da.

 

Was ist der Einheitswert in der Landwirtschaft?

 

Der Einheitswert ist eine steuerliche Kennzahl, die zur Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen dient. Er wird von den Finanzbehörden festgelegt und bildet die Grundlage für verschiedene steuerliche Berechnungen, insbesondere für die Erbschaftsteuer, die Grundsteuer und weitere Abgaben.
 

Abgrenzung zu Verkehrswert und Ertragswert

 

Im Gegensatz zum Verkehrswert, der den aktuellen Marktpreis einer landwirtschaftlichen Fläche oder eines Hofes widerspiegelt, ist der Einheitswert ein fiktiver Steuerwert, der nach festgelegten Kriterien ermittelt wird. Er fällt meist deutlich niedriger aus als der tatsächliche Verkehrswert.

Der Ertragswert hingegen berücksichtigt vor allem die wirtschaftliche Leistung des Betriebs. Er wird beispielsweise herangezogen, um Pachtwerte oder betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu berechnen, während der Einheitswert primär steuerlich relevant ist.
 

Bedeutung des Einheitswerts für steuerliche Bewertungen

 

Da der Einheitswert oft niedriger als der Verkehrswert ist, profitieren Erben in der Regel von einer geringeren Erbschaftsteuer. Zudem spielt er eine Rolle bei steuerlichen Vergünstigungen, etwa der Betriebsfortführung nach § 13a ErbStG.

 

Der Einheitswert im Erbfall: Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer

 

Im Erbfall wird der Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes vom Finanzamt zur Berechnung der Erbschaftsteuer herangezogen. Dabei wird geprüft, ob der Betrieb als land- und forstwirtschaftliches Vermögen anerkannt ist und in welchem Umfang steuerliche Vergünstigungen greifen.
 

Steuerliche Relevanz: Erbschaftsteuer und Freibeträge

 

Landwirtschaftliche Betriebe können von erheblichen Steuervergünstigungen profitieren. Durch die Regelungen in § 13a und § 13b ErbStG werden Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 85 % oder sogar 100 % von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie mindestens sieben Jahre fortgeführt werden.

Außerdem gelten die allgemeinen Freibeträge in der Erbschaftsteuer. Diese sind:

  • Ehegatten: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €

Da der Einheitswert wie bereits erwähnt häufig deutlich unter dem Verkehrswert liegt, bleibt das Erbe in vielen Fällen unter diesen Freibeträgen, wodurch keine Erbschaftsteuer anfällt.
 

Sonderregelungen für landwirtschaftliche Betriebe

 

Landwirte und Erben müssen sich an bestimmte Bedingungen halten, um steuerliche Vergünstigungen zu erhalten. Folgende Sonderregelungen greifen in diesem Zusammenhang:

  • Der landwirtschaftliche Betrieb muss mindestens sieben Jahrefortgeführt werden.
  • Eine Nutzung als Landwirtschaftsbetrieb muss nachgewiesen werden.
  • Die Steuervergünstigungen entfallen, wenn der Betrieb innerhalb der sogenannten Behaltensfrist verkauft oder umgewidmet wird.

Übrigens: Als Anwälte für Agrarrecht unterstützen wir landwirtschaftliche Betriebe in sämtlichen juristischen Belangen. Neben dem Erbrecht stehen wir Ihnen gerne auch im landwirtschaftlichen Pachtrecht und Jagdrecht kompetent zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.

 

Berechnung des Einheitswerts in der Landwirtschaft

Der Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebs wird nach festgelegten steuerlichen Kriterien bestimmt.


 

Kriterien für die Feststellung des Einheitswerts

 

Die Feststellung des Einheitswerts erfolgt nach standardisierten Maßstäben. Wichtige Kriterien sind dabei:

  • Betriebsgröße: Flächenumfang in Hektar
  • Bodenqualität und Ertragsfähigkeit: Bodenschätzung nach dem Landwirtschaftsgesetz
  • Betriebsart: Ackerbau, Viehzucht, Mischbetrieb usw.
  • Bewirtschaftungsform: konventionell oder ökologisch
  • Durchschnittlicher Reinertrag: Ertragsmesszahlen je nach Bodenklasse

 

Wer legt den Einheitswert fest?

 

Die Finanzämter sind für die Ermittlung des Einheitswerts zuständig. Sie bewerten landwirtschaftliche Betriebe in regelmäßigen Abständen. Bei Änderungen, wie einer Betriebserweiterung, Nutzungsänderung oder Erbfall, kann eine Neufeststellung des Einheitswerts erfolgen. Betroffene Betriebe erhalten dann einen Einheitswertbescheid, gegen den bei Unstimmigkeiten Einspruch möglich ist.


 

Typische Bewertungsmethoden

 

Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung des Einheitswerts in der Landwirtschaft:

  1. Flächenbewertung: Der Einheitswert wird anhand der bewirtschafteten Fläche und der Bodengüte ermittelt.
  2. Reinertragsmethode: Es wird ein durchschnittlicher Jahresertrag pro Hektar angesetzt, der mit einem festgelegten Multiplikator verrechnet wird.
  3. Vergleichsverfahren: In bestimmten Fällen wird der Einheitswert anhand vergleichbarer landwirtschaftlicher Betriebe geschätzt.

Da die Einheitswerte oft nicht den aktuellen Marktbedingungen entsprechen, wurde das Bewertungssystem 2022 reformiert. Ziel ist es, realitätsnähere Werte für steuerliche Zwecke zu schaffen. Ab 2025 ersetzt der Grundsteuerwert den Einheitswert bei einem Erbe in der Landwirtschaft.

 

Auswirkungen des Einheitswerts auf die Erbschaftsteuer

 

Im Zusammenhang mit dem Einheitswert beim Erbe in der Landwirtschaft genießen Landwirte und Erben folgende Vorteile:

  • Freibeträge für nahe Angehörige
  • Ermäßigte Erbschaftsteuer für landwirtschaftliches Vermögen
  • Vergünstigte Bewertung nach § 13a ErbStG bei Betriebsfortführung

 

Betriebsfortführung und Steuerbegünstigungen (§ 13a ErbStG)

 

Besonders wichtig ist die Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG, die landwirtschaftliche Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 85 % oder sogar 100 % von der Erbschaftsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass:

  • der Betrieb mindestens sieben Jahre fortgeführt wird,
  • die landwirtschaftliche Nutzung bestehen bleibt,
  • keine Veräußerung oder Umwidmung erfolgt.

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen kann die Steuervergünstigung rückwirkend entfallen, was eine nachträgliche Steuerzahlung nach sich zieht.


 

Unterschiede zwischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

 

Während landwirtschaftliche Betriebe von den genannten Steuervergünstigungen profitieren, gibt es bei forstwirtschaftlichen Betrieben einige Besonderheiten:

  • Forstbetriebe werden nach anderen Maßstäben bewertet, da sie oft längerfristig Erträge erzielen.
  • Die steuerliche Bewertung erfolgt häufig über den Holzertrag und die Bodenbewertung.
  • Steuerbefreiungen werden unter Umständen abweichend geregelt, insbesondere wenn der Betrieb Teil eines größeren Waldbesitzes ist.

Zusammenfassung

Der Einheitswert ist für Erben landwirtschaftlicher Betriebe ein wichtiger Steuervorteil, da er die Erbschaftsteuer reduziert. Durch die Sonderregelungen des § 13a ErbStG werden landwirtschaftliche Betriebe steuerlich entlastet, sofern sie weiterhin bewirtschaftet werden. Wer einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb erbt, sollte sich daher frühzeitig über die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

 

Herausforderungen und Streitpunkte bei der Bewertung des Einheitswerts

 

Die Bewertung des Einheitswerts im landwirtschaftlichen Erbfall führt regelmäßig zu rechtlichen und steuerlichen Auseinandersetzungen. Während der Einheitswert für steuerliche Zwecke meist vorteilhaft ist, kann es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Unstimmigkeiten über den tatsächlichen Wert des Betriebs kommen.


 

Streitigkeiten über den Einheitswert bei der Erbauseinandersetzung

 

Ein häufiges Problem tritt auf, wenn mehrere Erben gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb erben und unterschiedliche Vorstellungen über dessen Wert haben. Der Einheitswert ist wie bereits erörtert oft niedriger als der Verkehrswert, was zu folgenden Konflikten führen kann:

  • Einige Erben möchten die Landwirtschaft verkaufen, um den höheren Verkehrswert zu realisieren, während andere ihn lieber fortführen würden.
  • Die Auszahlung von Erbteilen wird erschwert, wenn eine Einigung der Beteiligten auf eine realistische Wertermittlung nicht möglich ist.
  • Bei Übergaben innerhalb der Familie kommt es unter Umständen zu Ungleichbehandlungen, wenn einzelne Erben den Hof übernehmen, während andere nur mit einem niedrigeren Erbanteil abgefunden werden.

Um Streit zu vermeiden, kann eine ergänzende Verkehrswertbewertung sinnvoll sein.


 

Anfechtung und Neufestsetzung des Einheitswerts

 

Da der Einheitswert vom Finanzamt festgelegt wird, kommt es regelmäßig zu Unstimmigkeiten bzgl. der Bewertung. Mögliche Gründe für eine Anfechtung oder Neufestsetzung sind etwa:

  • Der Einheitswert basiert auf veralteten oder fehlerhaften Daten (z. B. falsche Bodenqualität oder unberücksichtigte Betriebsveränderungen).
  • Nachträgliche Nutzungsänderungen oder Erbauseinandersetzungen machen eine Anpassung erforderlich.
  • Die Bewertung entspricht nicht den aktuellen steuerlichen oder rechtlichen Maßstäben.

In solchen Fällen ist es möglich, Einspruch gegen den Einheitswertbescheid beim Finanzamt einzulegen. Falls dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, kann darüber hinaus eine gerichtliche Überprüfung veranlasst werden.


 

Auswirkungen von Änderungen im Steuerrecht

 

Der Einheitswert wurde in Deutschland lange Zeit auf Basis veralteter Bewertungsmethoden berechnet. Aufgrund mehrerer Urteile des Bundesverfassungsgerichts und Steuerreformen wurden die Regeln zur Grundsteuerbewertung angepasst.

 

Landwirtschaftliches Erbrecht: Seit Januar 2025 ersetzt der Grundsteuerwert den Einheitswert

 

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grundsteuerwert den bislang verwendeten Einheitswert in der steuerlichen Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe ablösen. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer, da die Berechnungsgrundlage für vererbte landwirtschaftliche Flächen und Betriebe neu geregelt wird.
 

Was ändert sich durch den Grundsteuerwert ab 2025?

  • Bisher wurde für die steuerliche Bewertung der Einheitswert beim Erbe in der Landwirtschaft herangezogen – ein veraltetes Modell, das sich noch auf Bewertungen von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) stützte.
  • Mit der Reform wird der Grundsteuerwert eingeführt, der auf einer aktuellen und die Realität abbildenden Bewertungsmethode basiert.
  • Die Grundsteuerwerte fallen in vielen Fällen höher aus als die bisherigen Einheitswerte, was unter Umständen zu steigenden Steuerbelastungen führt.

 

Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer

 

Da die Erbschaftsteuer maßgeblich von der steuerlichen Bewertung des Betriebs abhängt, kann der höhere Grundsteuerwert dazu führen, dass:

  • mehr landwirtschaftliche Erben Erbschaftsteuer zahlen müssen, da die bisher niedrigen Einheitswerte wegfallen,
  • die Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG an Bedeutung gewinnen, um landwirtschaftliche Betriebe vor übermäßiger Steuerlast zu schützen,
  • eine exakte Betriebsbewertung wichtiger wird, da nicht mehr pauschale Werte, sondern genauere Berechnungsmodelle angewendet werden.

Bei Fragen oder Unstimmigkeiten bezüglich der Umstellung vom Einheitswert auf den Grundsteuerwert stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin.


 

Handlungsempfehlungen: So sichern Sie steuerliche Vorteile beim landwirtschaftlichen Erbe

 

Die Reform der steuerlichen Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe macht eine frühzeitige Planung wichtiger denn je. Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb erbt oder vererbt, sollte sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und finanzielle Belastungen zu minimieren.
 

Was Sie jetzt tun sollten:

  • Frühzeitige Nachfolgeregelung prüfen: Eine rechtzeitige Hofübergabe bringt steuerliche Vorteile.
  • Steuervergünstigungen optimal nutzen: Nutzen Sie die Steuerbefreiungen nach § 13a ErbStG, um Erbschaftsteuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
  • Bewertung kontrollieren: Lassen Sie den neuen Grundsteuerwert durch einen Experten prüfen – fehlerhafte Werte führen mitunter zu unnötig hohen Steuerbelastungen.
  • Individuelle Strategie entwickeln: Jede Landwirtschaft ist anders. Mit einer maßgeschneiderten Lösung vermeiden Sie hohe Erbschaftsteuern und sichern die Betriebsfortführung ab.

 

Lassen Sie sich beraten: Jetzt vorsorgen und Steuern sparen!

 

Das landwirtschaftliche Erbrecht ist komplex – und mit der Einführung des Grundsteuerwerts seit Januar 2025 kommen zusätzliche Herausforderungen auf Erben und Betriebsinhaber zu. Als Fachkanzlei für Agrarrecht unterstützen wir Sie bei:

  • steueroptimierten Hofübergaben
  • Prüfung und Anfechtung des Grundsteuerwerts
  • Erbschaftsregelungen und Erbauseinandersetzungen
  • Absicherung der Betriebsfortführung

Vereinbaren Sie jetzt telefonisch oder per E-Mail eine individuelle Beratung und profitieren Sie von den besten steuerlichen Konditionen für Ihr landwirtschaftliches Erbe! Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie mit Fachwissen, Weitblick und Erfahrung.

 

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