Wird landwirtschaftlicher Grundbesitz vererbt, dient der Einheitswert als Grundlage für die steuerliche Bewertung des Erbes und kann erhebliche Auswirkungen auf die
Erbschaftsteuer haben.
Für Erben ist es relevant, wie sich der Einheitswert auf ihre Steuerlast auswirkt und welche Begünstigungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten. Auch
Landwirte, die ihren Hof gezielt innerhalb der Familie weitergeben möchten, sollten sich frühzeitig mit dem Thema befassen.
Da landwirtschaftlicher Besitz oft über Generationen weitergeführt wird, sind Fragen zur Bewertung und steuerlichen Behandlung von großer Bedeutung, denn Unklarheiten, Fehler und
Versäumnisse können zu unnötigen Steuerbelastungen oder Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Deshalb lohnt es, sich mit dem Einheitswert im Erbfall frühzeitig
auseinanderzusetzen.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles zum Thema Einheitswert beim Erbe in der Landwirtschaft.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Erbsache. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Unser Rechtsanwalt für landwirtschaftliches Erbrecht ist für Sie da.
Der Einheitswert ist eine steuerliche Kennzahl, die zur Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen dient. Er wird von den Finanzbehörden festgelegt und bildet die
Grundlage für verschiedene steuerliche Berechnungen, insbesondere für die Erbschaftsteuer, die Grundsteuer und weitere Abgaben.
Im Gegensatz zum Verkehrswert, der den aktuellen Marktpreis einer landwirtschaftlichen Fläche oder eines Hofes widerspiegelt, ist der Einheitswert ein fiktiver
Steuerwert, der nach festgelegten Kriterien ermittelt wird. Er fällt meist deutlich niedriger aus als der tatsächliche Verkehrswert.
Der Ertragswert hingegen berücksichtigt vor allem die wirtschaftliche Leistung des Betriebs. Er wird beispielsweise herangezogen, um Pachtwerte oder
betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu berechnen, während der Einheitswert primär steuerlich relevant ist.
Da der Einheitswert oft niedriger als der Verkehrswert ist, profitieren Erben in der Regel von einer geringeren Erbschaftsteuer. Zudem spielt er eine Rolle bei
steuerlichen Vergünstigungen, etwa der Betriebsfortführung nach § 13a ErbStG.
Im Erbfall wird der Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes vom Finanzamt zur Berechnung der Erbschaftsteuer herangezogen. Dabei wird geprüft, ob der Betrieb als
land- und forstwirtschaftliches Vermögen anerkannt ist und in welchem Umfang steuerliche Vergünstigungen greifen.
Landwirtschaftliche Betriebe können von erheblichen Steuervergünstigungen profitieren. Durch die Regelungen in § 13a und § 13b ErbStG werden Betriebe unter
bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 85 % oder sogar 100 % von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie mindestens sieben Jahre fortgeführt werden.
Außerdem gelten die allgemeinen Freibeträge in der Erbschaftsteuer. Diese sind:
Da der Einheitswert wie bereits erwähnt häufig deutlich unter dem Verkehrswert liegt, bleibt das Erbe in vielen Fällen unter diesen Freibeträgen, wodurch keine
Erbschaftsteuer anfällt.
Landwirte und Erben müssen sich an bestimmte Bedingungen halten, um steuerliche Vergünstigungen zu erhalten. Folgende Sonderregelungen greifen in diesem Zusammenhang:
Übrigens: Als Anwälte für Agrarrecht unterstützen wir landwirtschaftliche Betriebe in sämtlichen
juristischen Belangen. Neben dem Erbrecht stehen wir Ihnen gerne auch im landwirtschaftlichen Pachtrecht und Jagdrecht
kompetent zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.
Der Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebs wird nach festgelegten steuerlichen Kriterien bestimmt.
Die Feststellung des Einheitswerts erfolgt nach standardisierten Maßstäben. Wichtige Kriterien sind dabei:
Die Finanzämter sind für die Ermittlung des Einheitswerts zuständig. Sie bewerten landwirtschaftliche Betriebe in regelmäßigen Abständen. Bei Änderungen, wie einer Betriebserweiterung, Nutzungsänderung oder Erbfall, kann eine Neufeststellung des Einheitswerts erfolgen. Betroffene Betriebe erhalten dann einen Einheitswertbescheid, gegen den bei Unstimmigkeiten Einspruch möglich ist.
Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung des Einheitswerts in der Landwirtschaft:
Da die Einheitswerte oft nicht den aktuellen Marktbedingungen entsprechen, wurde das Bewertungssystem 2022 reformiert. Ziel ist es, realitätsnähere Werte für
steuerliche Zwecke zu schaffen. Ab 2025 ersetzt der Grundsteuerwert den Einheitswert bei einem Erbe in der Landwirtschaft.
Im Zusammenhang mit dem Einheitswert beim Erbe in der Landwirtschaft genießen Landwirte und Erben folgende Vorteile:
Besonders wichtig ist die Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG, die landwirtschaftliche Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 85 % oder sogar 100 % von der Erbschaftsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass:
Bei Verstößen gegen diese Bedingungen kann die Steuervergünstigung rückwirkend entfallen, was eine nachträgliche Steuerzahlung nach sich zieht.
Während landwirtschaftliche Betriebe von den genannten Steuervergünstigungen profitieren, gibt es bei forstwirtschaftlichen Betrieben einige Besonderheiten:
Der Einheitswert ist für Erben landwirtschaftlicher Betriebe ein wichtiger Steuervorteil, da er die Erbschaftsteuer reduziert. Durch die Sonderregelungen des § 13a
ErbStG werden landwirtschaftliche Betriebe steuerlich entlastet, sofern sie weiterhin bewirtschaftet werden. Wer einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb erbt, sollte sich daher
frühzeitig über die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Die Bewertung des Einheitswerts im landwirtschaftlichen Erbfall führt regelmäßig zu rechtlichen und steuerlichen Auseinandersetzungen. Während der Einheitswert für steuerliche Zwecke meist vorteilhaft ist, kann es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Unstimmigkeiten über den tatsächlichen Wert des Betriebs kommen.
Ein häufiges Problem tritt auf, wenn mehrere Erben gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb erben und unterschiedliche Vorstellungen über dessen Wert haben. Der Einheitswert ist wie bereits erörtert oft niedriger als der Verkehrswert, was zu folgenden Konflikten führen kann:
Um Streit zu vermeiden, kann eine ergänzende Verkehrswertbewertung sinnvoll sein.
Da der Einheitswert vom Finanzamt festgelegt wird, kommt es regelmäßig zu Unstimmigkeiten bzgl. der Bewertung. Mögliche Gründe für eine Anfechtung oder Neufestsetzung sind etwa:
In solchen Fällen ist es möglich, Einspruch gegen den Einheitswertbescheid beim Finanzamt einzulegen. Falls dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, kann darüber hinaus eine gerichtliche Überprüfung veranlasst werden.
Der Einheitswert wurde in Deutschland lange Zeit auf Basis veralteter Bewertungsmethoden berechnet. Aufgrund mehrerer Urteile des Bundesverfassungsgerichts und
Steuerreformen wurden die Regeln zur Grundsteuerbewertung angepasst.
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grundsteuerwert den bislang verwendeten Einheitswert in der steuerlichen Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe
ablösen. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer, da die Berechnungsgrundlage für vererbte landwirtschaftliche Flächen und Betriebe neu geregelt
wird.
Da die Erbschaftsteuer maßgeblich von der steuerlichen Bewertung des Betriebs abhängt, kann der höhere Grundsteuerwert dazu führen, dass:
Bei Fragen oder Unstimmigkeiten bezüglich der Umstellung vom Einheitswert auf den Grundsteuerwert stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin.
Die Reform der steuerlichen Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe macht eine frühzeitige Planung wichtiger denn je. Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb erbt oder vererbt,
sollte sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und finanzielle Belastungen zu minimieren.
Das landwirtschaftliche Erbrecht ist komplex – und mit der Einführung des Grundsteuerwerts seit Januar 2025 kommen zusätzliche Herausforderungen auf Erben und Betriebsinhaber zu. Als Fachkanzlei für Agrarrecht unterstützen wir Sie bei:
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