Ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb vererben

 

Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist oft mehr als nur ein Vermögenswert – er steht für Familientradition und Verantwortung. Doch was passiert, wenn der Betrieb ruht und die nächste Generation vor der Herausforderung steht, das Erbe zu regeln? Einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb zu vererben ist komplex: von der Bewertung über Pflichtteilsansprüche bis hin zur Frage der Nachfolgeplanung. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten Erblasser haben und worauf es zu achten gilt.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Erbsache und bringen Klarheit sowie Sicherheit. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Unser Rechtsanwalt für landwirtschaftliches Erbrecht ist für Sie da.
 

Laufender vs. ruhender Betrieb: Auswirkungen auf das Erbe

 

Zunächst im Zusammenhang mit dem Vererben eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs relevant: Die Unterscheidung zwischen einem laufenden und einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb hat erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeregelung und die finanzielle Belastung der Erben. Ein laufender Betrieb unterliegt oft einem besonderen landwirtschaftlichen Erbrecht, das sicherstellt, dass der Betrieb als Einheit an einen Hoferben übergeht. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Ertragswerts (der erwartete jährliche wirtschaftliche Nutzen des Betriebs), wodurch die Pflichtteilsansprüche niedrig bleiben, und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Betriebs gewährleistet ist.

Ruhende Betriebe hingegen fallen häufig nicht mehr unter dieses besondere Erbrecht und werden nach allgemeinen erbrechtlichen Vorschriften behandelt. Beim Vererben eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs dient der höhere Verkehrswert (gesamte Betriebsvermögen inkl. dem aktuellen Marktwert von Grundstück und Gebäuden) als Grundlage für die Bewertung, was zu höheren Pflichtteilsansprüchen führen kann und die Liquidität des Nachlasses belastet. Oft bleibt den Erben nur ein Verkauf oder eine Aufteilung des Betriebs. Eine klare Nachfolgeregelung ist daher entscheidend, um Konflikte und hohe steuerliche Belastungen zu vermeiden.
 

Stillgelegte Landwirtschaft erben: Chancen und Risiken

 

Die Übertragung eines stillgelegten Landwirtschaft auf Ehegatten oder Kinder wirft viele Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die zukünftige Nutzung und die Ansprüche der Erben. Anders als bei aktiven Betrieben, bei denen klare Regelungen zur Erbschaftssteuerminderung vorliegen, unterliegt ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb in der Regel den allgemeinen Erbgesetzen und damit nicht den verbundenen steuerlichen Vorteilen. Dies kann dazu führen, dass der Hof entweder aufgeteilt oder verkauft werden muss. Bei rechtzeitiger Regelung vor dem Tod können Höfe auch reaktiviert werden, um somit in das Erbrecht für Landwirtschaft und den damit verbundenen Steuererleichterungen zu fallen.

Ein Verkauf mag eine einfache Lösung sein, da er liquide Mittel schafft, um die Ansprüche aller Erben auszugleichen. Allerdings geht damit oft der Verlust der Einheit des Betriebs einher. Eine Reaktivierung kann eine Alternative darstellen, erfordert jedoch hohe finanzielle Investitionen und die Bereitschaft eines Erben, den Betrieb wieder aufzunehmen. Ohne diese Option bleibt häufig nur die Aufteilung des Betriebs, was langfristig zu einer Zersplitterung der landwirtschaftlichen Flächen führen kann.

Außerdem können beim Vererben eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs zusätzlich hohe Verkehrswerte die Pflichtteilsansprüche erhöhen und die finanzielle Situation des Nachlasses belasten. Dies erschwert eine einvernehmliche Regelung unter den Erben und führt häufig zu langwierigen Auseinandersetzungen. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung hilft dabei, Konflikte zu vermeiden und den Betrieb in der Familie zu halten.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Nachfolgelösung, die Ihre Wünsche und die Interessen Ihrer Erben berücksichtigt. Für eine individuelle Beratung treten sie jetzt telefonisch oder per E-Mail mit unserer Kanzlei in Kontakt. Unser Anwalt für Agrarrecht ist für Sie da.

 

Möglichkeiten für ruhende Betriebe: Optionen und ihre Vor- und Nachteile beim Vererben

 

Die Erbschaft eines unbewirtschafteten Hofs eröffnet verschiedene Möglichkeiten, die je nach Familiensituation, finanziellen Rahmenbedingungen und Zukunftsplanung Vor- und Nachteile haben. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Optionen vor und beleuchten, wie sich diese auf die Nachfolge auswirken, wenn ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb vererbt werden soll.

 

Reaktivierung des Betriebs

 

Der Betrieb wird vor dem Erbfall wieder aktiv bewirtschaftet, entweder durch einen der Erben oder durch externe Unterstützung wie einen Pächter oder Betriebsleiter.

Vorteile:

  • Der landwirtschaftliche Charakter des Betriebs bleibt erhalten.
  • Langfristig kann der Betrieb eine stabile Einkommensquelle bieten.
  • Steuerliche Begünstigungen für landwirtschaftliches Vermögen (Ertragswert) bleiben erhalten.

 

 

Nachteile:

  • Hohe Investitionen durch Erben: Maschinen, Gebäude oder Arbeitskräfte sind erforderlich.
  • Einer der Erben muss bereit sein, den Betrieb zu führen – eine oft fehlende Voraussetzung.
  • Konflikte mit Erben, die eine Auszahlung ihrer Ansprüche bevorzugen, sind möglich.

 

 

Verpachtung

 

Der Betrieb wird an einen Landwirt verpachtet, der die Flächen und Gebäude für eine festgelegte Dauer nutzt.

Vorteile:

  • keine hohen Investitionskosten für die Erben
  • regelmäßige Einnahmen durch Pachteinnahmen
  • Betrieb bleibt als Einheit erhalten

 

Nachteile:

  • Die steuerliche Belastung bleibt hoch, da der Betrieb nicht als aktiv bewirtschaftet gilt.
  • Die Erben bleiben Eigentümer und tragen weiterhin die Verantwortung für den Betrieb.
  • Langfristige Pachtverträge können die Flexibilität einschränken.

 

 

Verkauf des Betriebs

 

Der Hof wird veräußert, und der Verkaufserlös wird unter den Erben aufgeteilt oder zur Begleichung von Ansprüchen genutzt.

Vorteile:

  • schnelle Liquidität zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen
  • keine langfristige Verpflichtung zur Pflege oder Verwaltung des Betriebs
  • Erben können Erlös frei verwenden

 

 

Nachteile:

  • Der landwirtschaftliche Charakter des Betriebs geht möglicherweise verloren (Umnutzung).
  • Familiäre Spannungen sind möglich, wenn der Verkauf nicht im Einklang mit den Wünschen des Erblassers steht.
  • Ein potenzieller Verkauf unter Verkehrswert schmälert den Erlös.

 

 

Umwidmung der Landwirtschaft

 

Der Betrieb bleibt in der Familie und wird in eine andere Nutzungsart umgewandelt, beispielsweise in Bauland oder Gewerbeflächen.

Vorteile:

  • Hohe wirtschaftliche Gewinne sind möglich, insbesondere in stadtnahen Lagen.
  • Die Fläche kann einen neuen Zweck erfüllen, der den Erben finanzielle Vorteile bringt.

 

Nachteile:

  • Langwierige behördliche Genehmigungsverfahren sind erforderlich.
  • Die Umwidmung entfernt den Betrieb endgültig aus der Landwirtschaft.
  • Es besteht das Risiko, dass eine Umwidmung nicht genehmigt wird.

 

 

Aufteilung unter Erben

 

Die vererbte stillgelegte Landwirtschaft wird unter den Erben aufgeteilt, beispielsweise in Parzellen oder durch die Zuweisung einzelner Flächen oder Gebäude.

Vorteile:

  • Jeder Erbe erhält einen klar definierten Anteil am Betrieb.
  • Pflichtteilsansprüche lassen sich so oft besser erfüllen.

 

Nachteile:

  • Der Hof verliert seine wirtschaftliche Einheit.
  • Eine spätere Bewirtschaftung oder ein Verkauf werden komplizierter.
  • Langfristig sinkt der Wert des Betriebs durch die Zersplitterung.

 

Die Wahl der richtigen Option im Zusammenhang mit dem Vererben einer stillgelegten Landwirtschaft hängt von den individuellen Umständen ab. Eine klare Nachfolgeregelung im Testament und eine rechtzeitige Abstimmung mit den Erben helfen dabei, Streitigkeiten zu vermeiden und die beste Lösung für Betrieb und Familie zu finden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei auf und vereinbaren Sie eine unverbindliche Erstberatung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Hof für kommende Generationen zu erhalten. Wir beraten bäuerliche Familien, Hofinhaber, Nachfolger und weichende Erben in allen Fragestellungen rund um das Erbrecht.
Treten Sie jetzt telefonisch oder per E-Mail mit unserer Kanzlei in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt für landwirtschaftliches Erbrecht. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch im landwirtschaftlichen Pachtrecht und Jagdrecht kompetent zur Seite.

 

Druckversion | Sitemap
© Homepage-Titel

Anrufen

E-Mail

Anfahrt