Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist oft mehr als nur ein Vermögenswert – er steht für Familientradition und Verantwortung. Doch was passiert, wenn der Betrieb ruht und die nächste Generation vor
der Herausforderung steht, das Erbe zu regeln? Einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb zu vererben ist komplex: von der Bewertung über Pflichtteilsansprüche bis hin zur Frage der
Nachfolgeplanung. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten Erblasser haben und worauf es zu achten gilt.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Erbsache und bringen Klarheit sowie Sicherheit. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei telefonisch oder per
E-Mail und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Unser Rechtsanwalt für
landwirtschaftliches Erbrecht ist für Sie da.
Zunächst im Zusammenhang mit dem Vererben eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs relevant: Die Unterscheidung zwischen einem laufenden und einem ruhenden landwirtschaftlichen
Betrieb hat erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeregelung und die finanzielle Belastung der Erben. Ein laufender Betrieb unterliegt oft einem
besonderen landwirtschaftlichen Erbrecht, das sicherstellt, dass der Betrieb als Einheit an einen Hoferben übergeht. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Ertragswerts (der erwartete
jährliche wirtschaftliche Nutzen des Betriebs), wodurch die Pflichtteilsansprüche niedrig bleiben, und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Betriebs gewährleistet ist.
Ruhende Betriebe hingegen fallen häufig nicht mehr unter dieses besondere Erbrecht und werden nach allgemeinen erbrechtlichen Vorschriften
behandelt. Beim Vererben eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs dient der höhere Verkehrswert (gesamte Betriebsvermögen inkl. dem aktuellen Marktwert von Grundstück und Gebäuden) als Grundlage
für die Bewertung, was zu höheren Pflichtteilsansprüchen führen kann und die Liquidität des Nachlasses belastet. Oft bleibt den Erben nur ein Verkauf oder eine Aufteilung des Betriebs. Eine
klare Nachfolgeregelung ist daher entscheidend, um Konflikte und hohe steuerliche Belastungen zu vermeiden.
Die Übertragung eines stillgelegten Landwirtschaft auf Ehegatten oder Kinder wirft viele Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die zukünftige Nutzung und die Ansprüche der Erben.
Anders als bei aktiven Betrieben, bei denen klare Regelungen zur Erbschaftssteuerminderung vorliegen, unterliegt ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb in der Regel den
allgemeinen Erbgesetzen und damit nicht den verbundenen steuerlichen Vorteilen. Dies kann dazu führen, dass der Hof entweder aufgeteilt oder verkauft werden muss.
Bei rechtzeitiger Regelung vor dem Tod können Höfe auch reaktiviert werden, um somit in das Erbrecht für Landwirtschaft und den damit verbundenen Steuererleichterungen zu fallen.
Ein Verkauf mag eine einfache Lösung sein, da er liquide Mittel schafft, um die Ansprüche aller Erben auszugleichen. Allerdings geht damit oft der Verlust der Einheit des Betriebs einher. Eine
Reaktivierung kann eine Alternative darstellen, erfordert jedoch hohe finanzielle Investitionen und die Bereitschaft eines Erben, den Betrieb wieder aufzunehmen. Ohne diese
Option bleibt häufig nur die Aufteilung des Betriebs, was langfristig zu einer Zersplitterung der landwirtschaftlichen Flächen führen kann.
Außerdem können beim Vererben eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs zusätzlich hohe Verkehrswerte die Pflichtteilsansprüche erhöhen und die finanzielle Situation des Nachlasses
belasten. Dies erschwert eine einvernehmliche Regelung unter den Erben und führt häufig zu langwierigen Auseinandersetzungen. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung hilft dabei, Konflikte zu
vermeiden und den Betrieb in der Familie zu halten.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Nachfolgelösung, die Ihre Wünsche und die Interessen Ihrer Erben berücksichtigt. Für eine individuelle Beratung treten sie jetzt
telefonisch oder per E-Mail mit unserer Kanzlei in Kontakt. Unser Anwalt für Agrarrecht ist für Sie da.
Die Erbschaft eines unbewirtschafteten Hofs eröffnet verschiedene Möglichkeiten, die je nach Familiensituation, finanziellen Rahmenbedingungen und Zukunftsplanung Vor- und Nachteile haben. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Optionen vor und beleuchten, wie sich diese auf die Nachfolge auswirken, wenn ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb vererbt werden soll.
Der Betrieb wird vor dem Erbfall wieder aktiv bewirtschaftet, entweder durch einen der Erben oder durch externe Unterstützung wie einen Pächter oder Betriebsleiter.
Vorteile:
Nachteile:
Der Betrieb wird an einen Landwirt verpachtet, der die Flächen und Gebäude für eine festgelegte Dauer nutzt.
Vorteile:
Nachteile:
Der Hof wird veräußert, und der Verkaufserlös wird unter den Erben aufgeteilt oder zur Begleichung von Ansprüchen genutzt.
Vorteile:
Nachteile:
Der Betrieb bleibt in der Familie und wird in eine andere Nutzungsart umgewandelt, beispielsweise in Bauland oder Gewerbeflächen.
Vorteile:
Nachteile:
Die vererbte stillgelegte Landwirtschaft wird unter den Erben aufgeteilt, beispielsweise in Parzellen oder durch die Zuweisung einzelner Flächen oder Gebäude.
Vorteile:
Nachteile:
Die Wahl der richtigen Option im Zusammenhang mit dem Vererben einer stillgelegten Landwirtschaft hängt von den individuellen Umständen ab. Eine klare Nachfolgeregelung im
Testament und eine rechtzeitige Abstimmung mit den Erben helfen dabei, Streitigkeiten zu vermeiden und die beste Lösung für Betrieb und Familie zu finden.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei auf und vereinbaren Sie eine unverbindliche Erstberatung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Hof für kommende Generationen zu erhalten. Wir beraten
bäuerliche Familien, Hofinhaber, Nachfolger und weichende Erben in allen Fragestellungen rund um das Erbrecht.
Treten Sie jetzt telefonisch oder per E-Mail mit unserer Kanzlei in Kontakt und
vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt für landwirtschaftliches Erbrecht. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch im landwirtschaftlichen Pachtrecht und Jagdrecht kompetent zur Seite.
|
|
|