Ihr Rechtsanwalt für Höferecht: juristische Unterstützung rund um Ihren Hof

 

Wird ein landwirtschaftlicher Hof innerhalb einer Familie weitergegeben, sei es durch Erbfolge, Schenkung oder Verkauf, ist nach landwirtschaftlichem Erbrecht das Höferecht zu beachten. Es zielt darauf ab, den Hof bei Weitergabe als Einheit zu bewahren und somit die wirtschaftliche Existenz des Betriebes zu sichern. Die Regelungen stellen daher sicher, dass der Hof nicht aufgeteilt wird, sondern an einen Hoferben übergeht, der ihn weiterführt.

Doch die Hofübergabe ist für Landwirte häufig mit einem rechtlich äußerst komplexen Prozess verbunden. Deshalb haben unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Höferecht es sich zur Aufgabe gemacht, mit einer kompetenten Rechtsberatung zu unterstützen. Von der ersten Beratung zur Hofübergabe bis hin zur Ausarbeitung eines rechtssicheren Testaments - unsere Anwälte von der Kanzlei Benecke sind für Sie da und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite!

 

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren? Wir sind telefonisch oder per E-Mail für Sie da.

 

 

Exkurs: Landwirtschaftliches Erbrecht und Sonderverordnungen der Bundesländer

 

Das allgemeine Erbrecht regelt die gerechte Verteilung des Nachlasses unter den Erben gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach wird der Nachlass im klassischen Erbrecht in der Regel gleichmäßig auf alle gesetzlichen Erben verteilt. Als Rechtsanwalt für Höferecht wissen wir, dass eine solche Aufteilung für landwirtschaftliche Betriebe problematisch ist, da die Aufteilung des Hofes die wirtschaftliche Grundlage gefährden kann.

Aus diesem Grund unterstützen wir Sie mit unserer Expertise und informieren Sie über die in Ihrem Bundesland geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Gesetzeslage in den verschiedenen Regionen Deutschlands:

 

In den übrigen Bundesländern, wie etwa Bayern und dem Saarland, gelten die allgemeinen Bestimmungen des BGB für die Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe. Das BGB sieht jedoch im Landguterbrecht besondere Vorschriften vor, die von ebenfalls von den allgemeinen Erbrechtsregelungen abweichen und die Nachfolge eines Hofes betreffen.

Sie möchten, dass Ihre Hofübergabe reibungslos und rechtssicher vonstattengeht? Dann ziehen Sie unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Höferecht hinzu. Wir beraten Sie umfassend und individuell zu Ihrem Fall!

 

 

Höferecht: Erbe bestimmen und Regelungen bei der Hofübernahme beachten

 

Tritt im landwirtschaftlichen Kontext eine Erbschaft auf, richtet sich die Hofnachfolge nach den speziellen Bestimmungen des Höferechts, das darauf abzielt, den Betrieb als Ganzes zu erhalten. In diesem Sinne wird der Hof in der Regel nur an einen einzigen Erben, den sogenannten Hoferben, übertragen. Dieser ist entweder in einem Testament festgelegt oder wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Höfeordnung wie folgt bestimmt:

  1. Kinder des Erblassers: In der Regel erbt das älteste Kind, das die Voraussetzung erfüllt, den Hof fortzuführen. Falls das älteste Kind verzichtet, geht der Hof an das nächste geschwisterliche Nachrückrecht über.
  2. Ehegatte: Wenn keine Kinder als Hoferbe ernannt werden können, darf der Ehegatte den Hof übernehmen, sofern er die entsprechenden Fähigkeiten besitzt.
  3. Verwandte des Erblassers in gerader Linie: Falls weder Kinder noch der Ehegatte den Hof erben, haben die Eltern des Erblassers oder deren direkte Nachkommen Anspruch auf den Hof.
  4. Seitliche Verwandte: Wenn auch keine Erben in direkter Linie zur Verfügung stehen, kommen seitliche Verwandte, wie Geschwister des Erblassers oder deren Nachkommen als Erbe infrage.
  5. Entfernte Verwandte: Falls es keine näheren Verwandten gibt, fällt der Hof in bestimmten Fällen an weiter entfernte Verwandte, sofern sie die notwendigen Fähigkeiten zur Hofbewirtschaftung aufweisen.
  6. Staat oder andere Institutionen: Sollte es keine geeigneten Erben geben, kann der Hof letztlich an den Staat oder eine andere institutionelle Nachfolgeregelung übergehen.

Als erfahren Rechtsanwälte für Höferecht kennen wir die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um Hoferbe zu werden: Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist, dass der Hoferbe in der Lage sein muss, den Betrieb wirtschaftlich weiterzuführen. Dies bedeutet, dass er über ausreichende landwirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen sollte, um den Hof erfolgreich zu bewirtschaften. In manchen Fällen können darüber hinaus auch steuerliche oder rechtliche Anforderungen, wie etwa die Pflicht zur Abfindung anderer Erben, relevant sein. Ein Hoferbe sollte sich also nicht nur auf das Erbrecht berufen, sondern auch die praktische und wirtschaftliche Seite des Erbes im Auge behalten.

 

 

Gibt es im Höferecht einen Pflichtteil für Erben, die nicht als Hoferbe eintreten?

 

Personen und Verwandte, die nach der allgemeinen Erbfolge Ansprüche auf den Nachlass gehabt hätten, aber nicht als Hoferben ernannt wurden, werden laut Höferecht als weichende Erben bezeichnet. Ihr Name leitet sich von der Tatsache ab, dass sie zugunsten des Hoferben „weichen“ und damit auf ihren Anteil des Nachlasses verzichten. Um diese weichenden Erben dennoch in Form einer gerechten Entschädigung zu beteiligen, sieht das Höferecht eine Abfindung vor.

 

Diese wird in der Regel im Testament festgelegt oder anhand des wirtschaftlichen Wertes des Hofes berechnet, ist aber erfahrungsgemäß niedriger angesetzt als der gesetzliche Erbteil im allgemeinen Erbrecht.

 

Planen Sie Ihre Hofübergabe frühzeitig und sichern Sie die Zukunft Ihres Betriebs. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Höferecht unterstützen Sie umfassend bei der Testamentserstellung und der Berechnung künftiger Abfindungen für weichende Erben. Wir entwickeln individuelle Lösungen für Ihren Fall, um potenzielle Erbstreitigkeiten in der Familie zu vermeiden und eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.

 

 

Steuerliche Regelungen bei einer Hofübergabe

 

Die Übergabe eines Hofs ist nicht nur auf rechtlicher Ebene sehr komplex, sondern bringt auch einige steuerrechtliche Herausforderungen mit sich. Besonders wichtig sind die Regelungen zur Erbschaft- undSchenkungsteuer, da sie erheblichen Einfluss auf die finanzielle Belastung des Hoferben und des Betriebs haben können. Als Anwälte für Agrarrecht kennen wir uns auch bestens mit steuerrechtlichen Aspekten bei einer Hofübergabe aus und unterstützen Sie dabei, Ihr Recht als Hoferbe zu nutzen und die anfallende Steuerlast zu mindern.

So können Sie unter Umständen auf das Land- und Forstwirtschaftsprivileg zurückgreifen. Dieses soll mithilfe von Steuerfreibeträgen sicherstellen, dass landwirtschaftliche Betriebe nach durch ihre Übergabe nicht in ihrer Existenz gefährdet werden, indem sie zu hohe Steuerlasten tragen müssen. Zudem gilt es zu prüfen, ob eine Verschonungsregelung geltend gemacht werden kann. Eine solche Regelung gilt für das Betriebsvermögen und ermöglicht, dass der Hoferbe bis zu 85 % oder sogar 100 % des übertragenen Vermögens steuerfrei erhält, sofern er den Betrieb für eine bestimmte Zeit fortführt - in der Regel mindestens fünf Jahre bei einer 85%igen und sieben Jahre bei einer 100%igen Verschonung.

 

 

Anwaltskanzlei Benecke: Rechtssichere Hofnachfolge für Landwirte

 

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Höferecht bieten Ihnen spezialisierte und kompetente Beratung. Mit umfassender Erfahrung in der rechtlichen und wirtschaftlichen Betreuung von Hofübergaben und Erbfolgeregelungen verstehen wir die besonderen Herausforderungen, denen Landwirte und ihre Familien gegenüberstehen. Mit diesem Wissen betrachten wir jeden Fall auf eine individuelle Art und Weise und entwickeln maßgeschneiderte sowie rechtssichere Lösungen.

Gerne begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess der Hofübergabe, sei es bei der Regelung der Hofnachfolge, der Erstellung eines Testaments oder der Abwicklung von Abfindungen für weichende Erben. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die wirtschaftliche Stabilität des Hofes zu sichern und mögliche steuerliche Belastungen, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer, zu minimieren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei Benecke auf - mit uns führen Sie Ihren Hof erfolgreich und rechtssicher in die nächste Generation über!

 

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren? Wir sind telefonisch oder per E-Mail für Sie da.

 

Kontakt

 

Benecke Rechtsanwälte

Berghof 13

96215 Lichtenfels - OT Trieb

 

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