Grundstücksrecht

 

Die Bearbeitung von Fällen, die das Eigentum an Grund und Boden betreffen, mit allen daraus erwachsenden Rechten und Pflichten, ist einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei.

 

Wir beraten und unterstützen Sie gerne 

  • bei Kauf, Verkauf, Übertragung, Belastung und Nutzung von Grundstücksflächen.
     
  • bei der Vertragsgestaltung und der Vertragsprüfung - egal ob Kaufvertrag, Schenkungsvertag, Pachtvertrag oder sonstige das Grundstück betreffende Verträge.
     
  • im Umgang mit im Grundbuch eingetragenen Rechten wie u.a. Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Vormerkungen, Erbbaurechten oder Grundschulden.
     
  • in allen Fragen rund um das Grundbuchrecht.
     
  • bei der Überprüfung und Erstellung von Sicherungsrechten wie Vormerkungen, Vorkaufsrechten oder Wiederkaufsrechten.
     
  • bei der Kollision ihres Eigentumsrechts mit öffentlich-rechtlichen Belangen, insbesondere im Fall von Enteignungen.
     
  • in Fragen der Immobiliarvollstreckung, Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung.

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter

+49 (0) 9574/ 654 75 - 0 

oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
kanzlei@rae-benecke.de
.

 

Druckversion | Sitemap
© Homepage-Titel

Anrufen

E-Mail

Anfahrt