Ihr Anwalt für Jagdrecht: Bei der Kanzlei Benecke sind Sie in besten Händen

 

Das Jagdrecht bildet in Deutschland die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Wildtieren und legt fest, unter welchen Bedingungen die Jagd ausgeübt werden darf. Es bestimmt unter anderem, wer zur Jagd berechtigt ist, welche Wildarten bejagt werden dürfen und welche Voraussetzungen für den Erhalt eines Jagdscheins erfüllt sein müssen. Mit diesen Vorschriften sollen die Belange der Jäger mit dem Schutz der Wildbestände in Einklang gebracht werden.

Da es sich beim Jagdrecht um ein äußerst komplexes Rechtsgebiet handelt, ist es essenziell, dass Jäger und Grundbesitzer die rechtlichen Vorgaben genauestens kennen und einhalten. Als erfahrener Anwalt für Jagdrecht beraten wir Sie zu den
regionalen sowie bundesweiten Regelungen. Gerne erörtern wir Fragestellungen und Probleme in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie die Kanzlei Benecke telefonisch oder per E-Mail und sichern Sie sich eine kompetente und individuelle Rechtsberatung!

 

Rechtsanwalt für Jagdrecht: Die Schwerpunkte unserer Rechtsberatung

 

Jagdpachtrecht & Jagdpachtverträge

 

Das Jagdpachtrecht regelt die Pacht von Jagdgebieten und legt dabei Rechte und Pflichten zwischen Verpächter und Pächter fest. Ein Jagdpachtvertrag wird in der Regel zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Jäger geschlossen und muss klare Rahmenbedingungen zur Nutzung und Pflege des Jagdreviers festlegen. Die Mindestlaufzeit beträgt meist 9 bis 12 Jahre.

 

Der Jagdpächter erhält mit dem Vertrag das Recht, das Gebiet zur Jagd zu nutzen. Damit geht auch die Verpflichtung einher, durch eine gezielte Hege für einen gesunden Wildbestand zu sorgen und Wildschäden zu verhindern. Ein Abschussplan legt fest, welche Tiere in welchem Umfang erlegt werden dürfen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Verpächter mit Unterzeichnung des Jagdpachtvertrags, dem Pächter den Zugang zum Revier zu gewähren und die nötige Ruhe im Jagdgebiet zu sichern.

 

In gemeinschaftlichen Jagdbezirken, die aus kleineren Grundstücken bestehen, organisiert überwiegend eine Jagdgenossenschaft den Pachtvertrag und regelt den Pachtzins. Ein Jagdpachtvertrag stellt somit eine ausgewogene Grundlage dar, um die Jagdausübung in Einklang mit dem Natur- und Tierschutz zu bringen.
Ob für einzelne Jäger oder Jagdgenossenschaften — die Kanzlei Benecke steht Ihnen bei allen Fragen und Anliegen im Bereich der Jagdpacht zur Verfügung. Unsere erfahrenen Anwälte für Jagdrecht kennen die besonderen Fallstricke des


Jagdpachtrechts und unterstützen Sie bei der Gestaltung, Überprüfung und Durchsetzung von Jagdpachtverträgen.

 

Jagdscheine

 

In Deutschland ist der Jagdschein der Nachweis der gesetzlichen Erlaubnis zur Jagdausübung. Doch mit diesem Schein erhält der Inhaber nicht nur das Recht zur Jagd, er trägt gleichermaßen auch Verantwortung hinsichtlich des Wildbestands, des Naturschutzes und die Verpflichtung zur Einhaltung jagdlicher Traditionen. Jäger übernehmen eine aktive Rolle in der Hege und Pflege des Wildes und sind zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen verpflichtet. Ein Verstoß gegen diese Leitlinien kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zu Bußgeldern oder weiteren Strafen führen.

Der Jagdschein wird in der Regel als Einjahres- oder Dreijahresjagdschein ausgestellt und kann bei Bedarf verlängert werden. Er berechtigt den Inhaber zum Besitz, zur Führung sowie zur Nutzung von Jagdwaffen — vorausgesetzt, dass alle gesetzlichen Sicherheitsstandards eingehalten werden und die Waffen ausschließlich im Rahmen der Jagdausübung zum Einsatz kommen.

Unsere spezialisierten Anwälte für Jagdrecht kennen sich bestens aus mit den Rechten und Pflichten, die mit dem Besitz eines Jagdscheins einhergehen, und stehen Ihnen mit rechtlicher Expertise zur Seite. Ob bei Rechtsfragen oder bei der Verteidigung im Fall rechtlicher Auseinandersetzungen — die Kanzlei Benecke leistet Ihnen professionellen Rechtsbeistand.

 

 

Wild- und Jagdschäden

 

Wild- und Jagdschäden können erhebliche finanzielle Folgen für Land- und Forstwirte sowie für Jagdpächter mit sich bringen. Wildschäden entstehen durch die Zerstörung von landwirtschaftlichen Kulturen und Forstbeständen durch Wildtiere, wie etwa durch Hirsche, Rehe oder Wildschweine. In einem solchen Fall ist häufig der Jagdpächter für die entstandenen Schäden haftbar und muss angemessenen Ersatz leisten.


Schäden können allerdings nicht nur durch die Tiere selbst, sondern auch durch den Jäger verursacht werden. In solchen Fällen wird von einem Jagdschaden gesprochen. Er umfasst einen Schaden, der beispielsweise beim Anfahren von Hochsitzen, beim Durchqueren von Feldern oder durch andere jagdbezogene Aktivitäten entstanden ist. Auch hier sind Jagdpächter in der Verantwortung, die verursachten Schäden zu regulieren.

In beiden Fällen gibt es etablierte Verfahren zur Schadensfeststellung und -bewertung, die je nach Schadenshöhe und Art der betroffenen Kulturen eine angemessene Entschädigung sicherstellen. Da die gesetzlichen Regelungen und Haftungsfragen in diesen Bereichen komplex sein können, ist eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Jagdrecht ratsam. Nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Kanzlei auf und lassen Sie sich umfassend beraten.
 

Kanzlei Benecke: Ihre erfahrenen Fachanwälte für Jagdrecht

 

Jäger, die nach kompetenter und erfahrener Rechtsberatung suchen, haben mit der Kanzlei Benecke einen starken Partner an ihrer Seite. Unsere Anwälte für Jagdrecht verfügen über langjährige Erfahrung und profundes Fachwissen in sämtlichen Bereichen des bundesweiten und regionalen Jagdrechts. Ganz gleich, ob es um Jagdscheinverlängerungen, Waffenrecht, Wildschadensersatz oder Konflikte im Jagdpachtrecht geht – wir beraten Sie individuell und rechtssicher.

Vertrauen Sie auf die Expertise der Kanzlei Benecke und lassen Sie uns Ihre Anliegen rund um das Jagdrecht individuell und zielgerichtet vertreten. Wir setzen uns mit Leidenschaft und Expertise für Sie ein und stehen Ihnen als Anwalt für Agrarrecht auch bei Fragestellungen und Problemen in anderen landwirtschaftlichen Rechtsgebieten zur Seite. Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf und vereinbaren Sie einen ersten Termin zur Einordnung Ihres Anliegens!
 

Gesetzliche Grundlagen des Jagdrechts

 

In Deutschland gelten im Jagdrecht bundesweite sowie regionale Vorschriften. Die wesentlichen Regelungen, wie Jagdberechtigungen, Schonzeiten und den Schutz von Wildtieren und deren Lebensräumen, sind im Bundesjagdgesetz (BJagdG) festgeschrieben. Ergänzt werden sie durch die jeweiligen Landesjagdgesetze, die den regionalen Besonderheiten der Bundesländer angepasst sind. Im Folgenden sind die entsprechenden regionalen Gesetze aufgelistet:

Jedes Jagdgesetz orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes und bringt verschiedene Interessen in Einklang. Während in waldreichen Regionen der Naturschutz und die Artenvielfalt im Vordergrund stehen, geht es in landwirtschaftlich geprägten Gebieten um eine nachhaltige und gesunde Wildregulierung. Sie benötigen bei einem jagdrechtlichen Anliegen professionelle Unterstützung? Dann konsultieren Sie unsere Anwälte für Jagdrecht und lassen Sie sich umfassend zu den gesetzlichen Regelungen in Ihrer Region beraten. Wir sind telefonisch oder per E-Mail für Sie da.

 

 

Kontakt

 

Benecke Rechtsanwälte

Berghof 13

96215 Lichtenfels - OT Trieb

 

 

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+49 (0) 9574/ 654 75 - 0

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