Als Eigentümer und Bewirtschafter eines seit Generationen im Familienbesitz befindlichen landwirt-schaftlichen Betriebes wissen wir um die existentielle Bedeutung einer geregelten Betriebsübergabe. Selbst wenn der Übergabe- oder Erbfall noch weit in der Zukunft liegt, die getroffenen Regelungen haben natür-lich Auswirkungen auf das Zusammenleben und die Betriebsführung in der Gegenwart. Als familiär ge-führte Kanzlei und als land- und forstwirtschaftliche Familienunternehmer ist uns diese Realität stetig präsent.
Bei generationsübergreifenden Regelungen darf daher nicht an der falschen Stelle gespart werden. Oftmals werden im Zusammenhang mit Betriebsübergaben oder bei der Erstellung von Verfügungen von Todes wegen Notare, Steuerberater oder Verbände konsul-tiert, die zumeist mit bereits existierenden Vertrags-mustern arbeiten.
Ohne individualisierte Beratung durch Rechtsanwälte, die als Interessenvertreter zunächst nichts anderes versuchen, als die eigentlichen und langfristigen Ziele ihres Mandanten herauszufinden, bleiben Vertrags-musterregelungen auf halbem Wege stehen. Später entpuppen sich wesentliche Interessen der Beteiligten als unberücksichtigt. Die Saat für Streit und Unzufriedenheit ist so gelegt, ließe sich aber einfach durch frühzeitige Konsultation eines spezialisierten Anwaltes vermeiden.
Wir stehen Ihnen daher beratend zur Verfügung, wenn es um die Weitergabe Ihres Betriebes in die nächste Generation oder - nicht zu unterschätzen - um die Regelung von Zuwendungen an weichende Erben oder um die Erstellung von Ehe- und Familienverträgen für eine gedeihliche Zukunft geht. Zudem sind wir als zertifizierte Testamentsvollstrecker im hohen Maße zur Durchführung und Umsetzung Ihrer letztwilligen Ver-fügungen befähigt.
Und was tun, wenn das Kind dann doch im Brunnen liegt und die Generationen oder die Familien nur noch über Kimme und Korn oder vor dem Kadi miteinander verkehren wollen? Auch dann brauchen Sie besonders aufdem Rechtsgebiet des Agrarrechtes wegen der dort herrschenden Spezialregelungen im Erb-, Ehe- und Bewertungsrecht kompetenten Rechtsrat, dem es gelingt, den zumeist auf diesem Rechtsgebiet - ebenso wie andere Rechtsanwälte - unerfahrenen Richtern in IHREM Interesse die Besonderheiten des Agrarrechts und des Agrarprozessrechts zu eröffnen.
Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter
+49 (0) 9574/ 654 75 - 0
oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
kanzlei@rae-benecke.de.
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