Pauschalhonorar

 

Ein Pauschalhonorar kann immer dann vereinbart werden, wenn von Beginn des Beratungs- und Vertretungsverhältnisses klar und absehbar ist, welche Tätigkeiten wir für Sie übernehmen sollen und somit der Rahmen verbindlich festgelegt wurde.

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter

+49 (0) 9574/ 654 75 - 0 

oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
kanzlei@rae-benecke.de
.

 

Druckversion | Sitemap
© Homepage-Titel

Anrufen

E-Mail

Anfahrt