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Erneuerbare Energien – Rechtssichere Lösungen für Landwirtschaft und Grundstückseigentum

Die Nutzung von Flächen für Photovoltaik, Windkraft oder Biogas ist ein zentrales Zukunftsthema – und zugleich rechtlich anspruchsvoll. Als Fachanwälte für Agrarrecht und erfahrene Berater im Grundstücksrecht bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Begleitung von der Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Insbesondere auch eigene Erfahrungen als selbständige „Energieunternehmer“ helfen uns, bei der Beratung stets Problembewusstsein und Praxisnähe miteinander zu verbinden.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Gestaltung und Prüfung von Pacht- und Nutzungsverträgen für PV-, Wind-,Biogas und Wasserkraftanlagen
  • Einrichtung von Grunddienstbarkeiten und Erbbaurechten zur Sicherung der Nutzung
  • Beratung zu Grundbuch- und Sicherungsfragen
  • Unterstützung bei öffentlichen Genehmigungsverfahren und naturschutzrechtlichen Vorgaben
  • Regelung von Vergütungen und Nebenkostenbeteiligungen, einschließlich Indexierungen
  • Beratung zu steuerlichen Folgen bei Flächenumwidmungen und der Erbschaftssteuer
  • Durchsetzung von Rechten bei Vertragsverletzungen, Rückbaupflichten und Flächenrückgabe
  • Ggf. auch Hilfe bei der Suche nach geeigneten Vertragspartnern

Durch die Kombination von agrarrechtlicher Expertise und tiefgehender Erfahrung im Grundstücksrecht sowie bei der Führung eigener Energievorhaben nach dem EEG entwickeln wir tragfähige und wirtschaftlich optimierte Lösungen – für Landwirte, private Grundstückseigentümer, Investoren und Projektentwickler gleichermaßen.

Ihr Kontakt zu unserer Rechtsanwaltskanzlei

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine ausführliche Rechtsberatung, indem Sie uns anrufen, eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular nutzen.

In unserer Kanzlei sind Sie außerdem richtig, sollten Sie einen zuverlässigen Rechtsbeistand im Landwirtschaftlichen Pachtrecht, Landwirtschaftlichen Zivilrecht, Forstrecht, Jagdrecht und vielen weiteren Rechtsgebieten wünschen.

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